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Parkplatzgestaltung

 
  Ca. 30% der Rollstuhlbenutzer fahren einen eigenen Wagen. Etwa ein ebenso großer Anteil wird von Familienangehörigen, Verwandten oder Bekannten als Mitfahrer mitgenommen. Das erfordert in verstärktem Maße  die Anlage von behindertengerechten Parkplätzen. Pkw-Stellflächen sollten auf den wichtigsten öffentlichen  Parkplätzen ausgewiesen sein. Etwa 3% der Parkplätze  sollten für Behinderte reserviert werden.
   
Die Pkw-Stellplätze müssen 3,50 m breit sein. Nur wenn  auf einer Seite ein 1,50 m breiter Gehweg anschließt,  kann der Stellplatz auf normale Breite reduziert werden.Fahrbahnborde sind auf 3 cm abzusenken. Die Parkplätze sollten ausschließlich Behinderten vorbehalten bleiben, keine Wechselbenutzung für andere Verkehrsteilnehmer oder Begrenzung der Parkdauer.