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Parkplatzgestaltung
Ca. 30% der Rollstuhlbenutzer fahren einen
eigenen Wagen. Etwa ein ebenso großer Anteil wird von Familienangehörigen,
Verwandten oder Bekannten als Mitfahrer mitgenommen. Das erfordert in verstärktem
Maße die Anlage von behindertengerechten Parkplätzen.
Pkw-Stellflächen sollten auf den wichtigsten öffentlichen
Parkplätzen ausgewiesen sein. Etwa 3% der Parkplätze sollten
für Behinderte reserviert werden.
Die Pkw-Stellplätze müssen 3,50 m breit
sein. Nur wenn auf einer Seite ein 1,50 m breiter Gehweg anschließt,
kann der Stellplatz auf normale Breite reduziert werden.Fahrbahnborde sind
auf 3 cm abzusenken. Die Parkplätze sollten ausschließlich Behinderten
vorbehalten bleiben, keine Wechselbenutzung für andere Verkehrsteilnehmer
oder Begrenzung der Parkdauer.